5.

Platzregeln des Märkischen Golf Club e.V. Hagen

  1. Ausgrenzen
    1. Wildschutzzäune, die den Golfplatz begrenzen, sind Ausgrenzen.
    2. Zusätzlich kennzeichnen weiße Pfosten die Ausgrenze.
    3. Die Ausgrenze verläuft auf der Linie in Bodenhöhe entlang der platzseitigen Kante der Zaunpfosten bzw. zwischen den platzseitigen Punkten der weißen Pfosten.
    4. Ein Ball ist Aus, wenn er vollständig die Ausgrenze überschritten hat (Regel 18.2).
    5. Von einer Ausgrenze wird keine Erleichterung gewährt.

 

  1. Betretungsverbot -Bereich jenseits der Wildschutzzäune (Regeln 1.2,18.2)
    1. Wildschutzzäune, die den Platz begrenzen, sind Ausgrenzen (siehe Ziffer 1).
    2. Das Gelände jenseits dieser Zäune ist Aus und darf nicht betreten werden. Es ist Spielern untersagt:
      •  den Zaun zu übersteigen
      • sich über den Zaun zu beugen
      • durch oder über den Zaun nach einem Ball oder Ausrüstung zu greifen
      • Zäune zu beschädigen oder zu verändern
    1. Ein Verstoß kann als schwerwiegendes Fehlverhalten nach Regel 1.2 -bis hin zur Disqualifikation- behandelt werden

 

  1. Penalty Areas (Regel 17; Definition Spielverbotszone, Regel 16.1f)

3.1 Penalty Areas als Spielverbotszonen
Die durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichneten Penalty Areas

    • entlang der Bahnen 1 und 7
    • sowie um den Teich an Bahn 9

sind vollständig Spielverbotszonen.

3.1.1. Ball in der Spielverbotszone (Penalty Area)
Liegt der Ball in einer solchen Penalty Area, darf er nicht gespielt werden.
Der Spieler muss Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1d in Anspruch nehmen.

3.1.2. Ball außerhalb PA und Beeinträchtigung durch Spielverbotszone
Liegt der Ball außerhalb der Penalty Area und beeinträchtigt die Spielverbotszone den Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs des Spielers, darf der Ball
nicht gespielt werden, wie er liegt.
Der Spieler muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f(2) in Anspruch nehmen.

3.2. Dropzonen
Auf der Spielbahn 1, 4 und 6 darf der Spieler auch die Erleichterungsmöglichkeit „Dropzone“ (siehe Musterplatzregel E-1) in Anspruch nehmen.

3.3. Zäune als Bestandteil von Penalty Areas
Zäune, die die Penalty Areas an den Bahnen 4 und 9 begrenzen, sind Bestandteil der jeweiligen Penalty Area.

3.4. Spezielles Betretungsverbot an Bahn 9
Das Betreten der Spielverbotszone am Teich der Bahn 9 ist ausdrücklich untersagt.
Verstöße gelten als schwerwiegendes Fehlerverhalten nach Regel 1.2.

  1. Provisorischer Ball für Penalty Areas (Musterplatzregel B-3)

Schlägt ein Spieler einen Ball in Richtung einer Penalty Area ab, bei dem nicht bekannt oder so gut wie sicher ist, ob der Ball in der Penalty Area liegt, darf der Spieler einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, die wie folgt abgeändert wird:

Beim Spielen des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterung mit Schlag- und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d(1)), die Erleichterung auf der Linie zurück in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d(2)) oder, falls es sich um eine rote Penalty Area handelt, die seitliche Erleichterung in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d(3)).

Hat der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Platzregel gespielt, darf er keine der weiteren Erleichterungsmöglichkeiten nach Regel 17.1 in Bezug auf den Originalball in Anspruch nehmen.

Entscheidung über den Ball im Spiel:

4.1. Wird der Originalball innerhalb der Penalty Area innerhalb der Suchzeit von drei Minuten gefunden, darf der Spieler wählen:

4.1.1. Den Originalball so zu spielen, wie er in der Penalty Area liegt. In diesem

Fall darf der provisorische Ball nicht gespielt werden.

4.1.2. Das Spiel mit dem provisorischen Ball fortzusetzen. In diesem Fall  darf der Originalball nicht gespielt werden.

4.2. Wird der Originalball außerhalb der Penalty Area gefunden, muss der Spieler diesen Ball weiterspielen. Der provisorische Ball muss aufgegeben werden.

4.3 Wird der Originalball nicht gefunden und es ist bekannt oder so gut wie sicher, dass er in der Penalty Area liegt, wird der provisorische Ball zum Ball im Spiel.

4.4. Ist nicht bekannt oder so gut wie sicher, dass der Originalball in der Penalty Area liegt und wird er nicht gefunden, gilt er als außerhalb der Penalty Area verloren und der provisorische Ball wird zum Ball im Spiel.”

 

  1. Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse

Boden in Ausbesserung ist durch Pfosten oder durch blaue, fallweise auch durch weiße Linien gekennzeichnet.

Auch ohne Kennzeichnung gehören zu den ungewöhnlichen Platzverhältnissen:

    • Frisch verlegte Soden
    • Mit Kies gefüllte Drainagegräben
    • Kahlstellen auf kurz gemähten Flächen, die größer sind als die ausgehändigte Scorekarte

 

  1. Bodenbelüftungslöcher

Liegt der Ball eines Spielers auf einem Bodenbelüftungsloch oder berührt er dieses:

    • Ball im Gelände: der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Kommt der Ball in einem anderen Bodenbelüftungsloch zur Ruhe, darf der Spieler erneut nach dieser Platzregel Erleichterung in Anspruch nehmen.
    • Ball auf dem Grün: Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch nehmen.

Behinderung liegt nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand des Spielers oder auf dem Grün die Spiellinie des Spielers behindert.

 

  1. Unbewegliches Hemmnis (Versenkungsregner, Junior-Tees, Hinweisschilder „Next Tee“)
    1. Erleichterung von Behinderung durch einen Versenkungsregner nahe am Grün darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden, wenn der Regner auf der Spiellinie liegt, und
      • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün und
      • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt ist.
    1. Die Abschlagsmarkierungen der Junior-Tees sowie die Hinweisschilder „Next Tee“ dürfen entgegen Regel 6.2b nicht entfernt werden und gelten als unbewegliches Hemmnis. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.

Erleichterung nach dieser Platzregel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.

 

  1. Schutz von Neuanpflanzungen

Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Neuanpflanzungen sind Spielverbotszone.

    1.  Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an solch einer Neuanpflanzung oder berührt diese, oder eine solche Neuanpflanzung behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
    2. Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine Neuanpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e(2) in Anspruch nehmen.

 

  1. Spielunterbrechung

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation gemäß Regel 5.7b wird durch einen langen Ton einer Fanfare bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei aufeinanderfolgende Töne einer Fanfare bekanntgegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch zwei kurze Töne einer Fanfare bekannt gegeben.

Anmerkung: Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen, Regel 5.7a.

Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Disqualifikation.

  1. Tierkot

Nach Wahl des Spielers darf Kot von Gänsen und Enten behandelt werden als:

    • Ein loser hinderlicher Naturstoff, der nach Regel 15.1 entfernt werden darf, oder
    • Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.1 zulässig ist.

 

Hagen, im Februar 2026

Für den Spielausschuss

-Kai Kornemann-