Spiel-/Platzordnung

Erfahren Sie hier alles über unsere Platzregeln, Etikette und über die allgemeine Spielordnung vom Märkischen Golf Club e.V..

Darüber hinaus können Sie sich über die offiziellen Golfregeln des DVG informieren und bei Rules4You finden Sie die DGV-Regularien.

Allgemeine Spielordnung des Märkischen Golf Club e.V.

1. Spielberechtigung

1.1 Clubmitglieder
Spielberechtigt sind die Mitglieder des MGC e.V. mit gültigem Handicap Index oder denen vom MGC e.V. in Verbindung mit der Golfschule die Platzerlaubnis bestätigt wurde.

1.2 Gäste
Gastspieler sind im Märkischen Golf Club e. V. herzlich willkommen. Bitte beachten Sie die jeweils gültige Greenfee-Regelung.
Spielberechtigt sind alle Golfspieler mit einem Handicap Index ab 54, die Mitglied eines dem DGV oder einer vergleichbaren Organisation anderer Länder angeschlossenen Clubs sind sowie Mitglieder des VcG.

 2. Platzsperren bei Turnieren

2.1 Clubturniere
Bei Clubturnieren wird der Platz für das „freie“ Spielen gesperrt. Clubturniere sind die Wettspiele, zu denen alle Clubmitglieder und ggf. Gäste melden können, die über eine der Ausschreibung entsprechende Vorgabe verfügen. Freie Spieler, die vor dem Clubturnier gestartet sind, dürfen so lange spielen, bis die erste Spielergruppe des Turniers in Reichweite kommt. Ist dies gegeben, müssen
sie den Platz unverzüglich verlassen. Clubturniere mit weniger als 24 Teilnehmern haben den Status der Gruppenturniere.

2.2 Gruppenturniere
Gruppenturniere haben reservierte Startzeiten. Gruppenturniere sind Wettspiele, zu denen eine Auswahl von Mitgliedern und ggf. Gästen melden können (z.B.: Damen, Herren, Senioren, Jugend).Freie Spieler, die vor dem Gruppenturnier gestartet sind, dürfen so lange spielen, bis die erste Spielergruppe des Turniers in Reichweite kommt. Ist dies gegeben, müssen sie den Platz unverzüglich verlassen.
Nach den Wettspielteilnehmern gemäß Startliste können freie Partien starten, wenn auf der Bahn 9 (nicht auf der 18) keine Spieler zu sehen sind. Nach dem Abspiel an den reservierten Abschlägen 1 + 10 gilt für alle Spieler die Etikette (s. Punkt 3).
Gruppenturniere mit 24 oder mehr Teilnehmern haben den Status der Clubturniere.

2.3 Kannonenstart

Bei Turnieren gemäß 2.1 bzw. 2.2 die mit einem Kanonenstart starten, haben freie Spieler eine 1/4 Stunde vor Wettspielbeginn, aber spätestens bei Ertönen des Signales ,den Platz unverzüglich zu verlassen.

2.4 Ligawettspiele

Bei durch den LGV/ DGV o.ä angesetzten „Wettspielen“ werden der Platz sowie ggf. die Übungseinrichtungen gesperrt. Nachdem, bei 18- Loch Wettspielen, der zuletzt gestartet Flight die Bahn 10 beendet hat, können freie Spieler starten.

 3. Verhalten von Spielern

3.1 Vorrecht auf dem Platz
Jedes Spiel über die volle Runde (9 oder 18 Löcher) hat Vorrecht vor den Spielen, die den Platz abgekürzt haben. Die Spiele über die verkürzte Runde müssen die Spiele über die volle Runde unaufgefordert überholen lassen. Der Begriff „Spiel“ schließt einen Einzelspieler ein.

3.2 Durchspielregelung
Fällt ein Spiel eine ganze Spielbahn hinter dem Spiel vor sich zurück und hält das ihr folgende Spiel auf, muss diesem das Durchspiel angeboten werden. Gleiches gilt, wenn ein Spiel zwar keine ganze Spielbahn vor sich frei hat, es aber deutlich wird, dass das nachfolgende Spiel schneller spielen kann.

Wird ein Ball gesucht, muss nachfolgenden Spielen unverzüglich ein Zeichen zum Überholen gegeben werden, wenn der gesuchte Ball nicht sogleich zu finden ist.

Sonderregelung Matchplay: Teilnehmer an offiziellen Matchplay-Turnieren führen ein orangefarbenes Fähnchen mit sich. Diesen Spielern ist jederzeit das Durchspiel zu gewähren.

3.3 Zusammenspiel
Bei vollem Platz müssen sich zur besseren Auslastung der Platzkapazität Einzelspieler sowie Zweier und Dreiergruppen bereits am Abschlag der Bahn 1 bzw. Bahn 10 zu Spielergruppen mit maximal vier Spielern zusammenschließen.

Auf dem Platz sollen entsprechend Zweier- oder Dreiergruppen Einzelspieler bzw. Zweiergruppen aufnehmen.

3.4 Abschlag 1
An der Spielbahn 1 beginnende und unverzüglich zur 10 kommende Spielergruppen, starten im Reißverschlussverfahren.
Beispiel: Möchten drei Spielergruppen die Runde an der 1 beginnen, schlägt eine vom 9. Grün zur 10 kommende Gruppe als Zweites ab.

3.5 Mobiltelefone
Mobiltelefone bzw. Smartphones dürfen im Sinne der Regel 4.3. als Entfernungsmessgerät genutzt werden. Die Telefonfunktion ist abzuschalten.

3.6 Bekleidung
Bitte bekleiden Sie sich dem Golfsport gemäß angemessen und beachten unsere Bekleidungsvorschriften: Keine Shorts nur Bermudas, keine Trägerhemden oder Spagetti-Träger, keine Trainingskleidung, keine T-Shirts nur Hemden/ Polos mit Kragen, keine Blue Jeans.

3.7 Rangebälle
Das Aufsammeln von gespielten Rangebällen ist nicht erlaubt. Die Benutzung von Rangebällen außerhalb der Übungseinrichtungen ist nicht zulässig.

4. Verhalten von Zuschauern

Spieler (Golfer) dürfen durch Zuschauer , die sich direkt auf oder außerhalb des Fairways bewegen, bei ihrem Spiel nicht gestört werden. Hierzu gehört u.a. einen genügend großen Abstand zu den Spielern einzuhalten oder z.B. Spieler während eines Wettspiels nicht unaufgefordert ansprechen. Direkt in das Spiel sollten nur die Spieler selbst und ggf. deren Caddies involviert sein.

Der „Spirit of the Game“ ist auch von Zuschauern einzuhalten.

5. Sicherheitshinweise

Nutzer der Driving Range haben darauf zu achten, ob sich ggf. Spieler im Gefahrenbereich befinden. Dazu zählen auch die Bahnen 1 und 7. Umgekehrt haben sich Spieler auf den Bahnen 1 bzw. 7 bemerkbar zu machen, wenn sie in den Gefahrenbereich der Driving Range eintreten.

 6. Hunde

Hunde sind nicht gestattet.

 7. Platz

  • Die Abschlagmarkierungen sind wie folgt gekennzeichnet:
    Gelb: Herrenabschlag
    Blau: Herrenabschlag
    Rot: Damenabschlag
    Grün: Jugendabschlag
  • Entfernungsmarkierungen bis Anfang Grün:
    200 m -> grüner Pfosten mit 3 weißen Ringen, gelbe Bodenplatte
    150 m -> grüner Pfosten mit 2 weißen Ringen, rote Bodenplatte
    100 m -> grüner Pfosten mit 1 weißen Ring, weiße Bodenplatte
  • Auf den Spielbahnen müssen ausgeschlagene Divots sorgfältig zurückgelegt und festgetreten werden.
  • Pitchmarken auf den Grüns sind zu beseitigen.
  • Führen Sie keine Übungsschwünge mit Bodenberührung auf den Abschlagsflächen aus.
  • Mit dem Golf-Caddie dürfen Abschlagsflächen oder Vorgrüns sowie die Flächen zwischen Grünbunker und Grün nicht befahren werden.
  • Bunkerspuren müssen mit den bereit liegenden Harken beseitigt werden. Die Harken sind außerhalb der Bunker zu belassen, und zwar in Bereichen, in denen sie die Bewegung des Balls am wenigsten beeinträchtigen können.
  • Das Betreten der Spielverbotszone (Penalty Area) des Teiches auf der Bahn 9 ist durch Hausrecht verboten. Zuwiderhandlung wird mit Platzverweis geahndet.
  • Schutzhütten befinden sich:
    zwischen dem Grün der Bahn 2 und dem Herrenabschlag der Bahn 4
    auf der Bahn 4

    im Bereich des Herrenabschlags der Bahn 5
    Im Bereich des Abschlags der Bahn 7
  • Abfälle oder Zigarettenkippen gehören in die aufgestellten Mülleimer, nicht auf den Platz

8. Strafen

Missachtet ein Spieler bzw. Zuschauer fortgesetzt die Verhaltensrichtlinien während einer Runde oder über einen gewissen Zeitraum zum Nachteil anderer, so kann die Spielleitung geeignete disziplinarische Maßnahmen gegen diesen Spieler bzw. Zuschauer gemäß der nachfolgenden Staffelung erlassen:

  • Erster Verstoß gegen die Verhaltensvorschriften -> Verwarnung
  • Zweiter Verst0ß->Ein Strafschlag (Spieler)
  • Dritter Verstoß -> Grundstrafe (zwei Strafschläge) (Spieler)
  • Vierter Verstoß oder jegliches schwerwiegende Fehlverhalten -> Disqualifikation
  • Platzverweis (Zuschauer)

Helfen Sie mit:
Seien Sie selbst Vorbild und unterstützen Sie Golf-Neulinge oder Gäste, sich an unsere Gepflogenheiten zu halten. Alle Nutzer unseres Platzes werden hiervon profitieren.
Herzlichen Dank!

Hagen, im März 2023

Für den Spielausschuss Kai Kornemann

Platzregeln des Märkischen Golf Club e.V. Hagen

Ausgrenzen

Aus wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle oder weißen Pfosten gekennzeichnet. Der rechts des Weges am Abschlag 1 bzw. 10 stehende Sicherheitszaun bezeichnet hier die Ausgrenze. Der Zaun selber ist Aus.

Spielverbotszone

Die Penalty Areas, bezeichnet durch rote Pfähle mit grünen Köpfen, um den Teich der Bahn 9 sind Spielverbotszonen.

Ein Spieler muss Erleichterung in Anspruch nehmen wenn

  • sein Ball in der Spielverbotszone liegt (mit Strafschlag nach Regel 17.1d oder 17.2) oder
  • die Spielverbotszone seinen Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs beim Spielen eines Balls außerhalb dieser Zone (im Gelände) beeinträchtigt (ohne Strafschlag nach Regel 16.1b)

Zusätzlich ist das Betreten der Spielverbotszone (Penalty-Area) auf der Bahn 9 untersagt. Das Betreten wird als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen.

Boden in Ausbesserung, ungewöhnliche Platzverhältnisse

Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle, blaue Pfosten oder durch blaue, fallweise auch durch weiße Linien gekennzeichnet.

Auch ohne Kennzeichnung gehören zu den ungewöhnlichen Platzverhältnissen:

  • Frisch verlegte Soden
  • Mit Kies gefüllte Drainagegräben
  • Kahlstellen auf kurz gemähten Flächen, die größer sind als die ausgehändigte Scorekarte

Penalty Areas, Dropzonen

Weiß ein Spieler nicht, ob sein Ball sich in der Penalty Area befindet, darf er einen provisorischen Ball nach Regel 18.3 spielen, die wie folgt abgeändert wird:

Beim Spielen des provisorischen Balls darf der Spieler die Erleichterungsmöglichkeiten mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch nehmen (siehe Regel 17.1d (1-3)). Auf der Spielbahn 1, 4 und 6 darf der Spieler auch die Erleichterungsmöglichkeit „Dropzone“ (siehe Musterplatzregel E-1) in Anspruch nehmen.

Sobald der Spieler einen provisorischen Ball nach dieser Regel gespielt hat, darf er keine weitere Möglichkeit nach Regel 17.1 in Bezug auf seinen ursprünglichen Ball anwenden. Bei der Entscheidung, ob dieser provisorische Ball zum Ball im Spiel des Spielers wird oder ob er aufgegeben werden muss oder darf, finden Regel 18.3c(2) und 18.3c(3) Anwendung, mit der Ausnahme:

Der ursprüngliche Ball wird innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten in der Penalty Area gefunden.

Der Spieler darf wählen

  • das Spielen mit seinem ursprünglichen Ball, wie er in der Penalty Area liegt, fortzusetzen. In diesem Fall darf der Spieler den prov. Ball nicht spielen. Alle mit dem prov. Ball, bevor er aufgegeben wurde, gemachten Schläge zählen nicht, oder
  • das Spiel mit dem prov. Ball fortsetzen. In diesem Fall darf der ursprüngliche Ball nicht gespielt werden.

Wenn der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der Suchzeit von 3 Minuten gefunden wird, oder es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in der Penalty Area ist. Der prov. Ball wird zum Ball im Spiel des Spielers.

Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe

Bodenbelüftungslöcher

Liegt der Ball eines Spielers auf einem Bodenbelüftungsloch oder berührt er dieses:

  • Ball im Gelände: der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen. Kommt der Ball in einem anderen Bodenbelüftungsloch zur Ruhe, darf der Spieler erneut nach dieser Platzregel Erleichterung in Anspruch nehmen.
  • Ball auf dem Grün: Der Spieler darf Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch nehmen.

Behinderung liegt nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand des Spielers oder auf dem Grün die Spiellinie des Spielers behindert.

Unbewegliches Hemmnis (Versenkungsregner, Junior- Tees, Hinweisschilder “Next Tee”)

  • Erleichterung von Behinderung durch einen Versenkungsregner nahe am Grün darf nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden, wenn der Regner auf der Spiellinie liegt und
    • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Grün und
    • innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Ball entfernt ist.
  • Die Abschlagsmarkierungen der Junior- Tees sowie die Hinweisschilder “Next Tee” dürfen entgegen Regel 6.2b nicht entfernt werden, und gelten als unbewegliches Hemmnis. Es darf Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.

Erleichterung nach dieser Platzregel ist nicht zulässig, wenn der Spieler eine eindeutig unvernünftige Spiellinie wählt.

Schutz von Neuanpflanzungen

Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Neuanpflanzungen sind Spielverbotszone.

  • Liegt der Ball eines Spielers irgendwo auf dem Platz außer in einer Penalty Area und liegt er an solch einer Neuanpflanzung oder berührt diese, oder eine solche Neuanpflanzung behindert den Stand des Spielers oder seinen beabsichtigten Schwung, muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch nehmen.
  • Liegt der Ball in einer Penalty Area und eine Neuanpflanzung behindert den Stand des Spielers oder den Raum seines beabsichtigten Schwungs, muss er entweder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 17.1e oder straflose Erleichterung nach Regel 17.1e(2) in Anspruch nehmen.

Spielunterbrechung

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation gemäß Regel 5.7b wird durch einen langen Ton einer Fanfare bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch drei aufeinanderfolgende Töne einer Fanfare bekanntgegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch zwei kurze Töne einer Fanfare bekannt gegeben.

Anmerkung: Ein Spieler darf das Spiel unterbrechen, wenn er begründet Blitzgefahr als gegeben ansieht, aber er muss dies so bald wie möglich der Spielleitung mitteilen, Regel 5.7a.

Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel: Disqualifikation.

Für den Spielausschuss
Kai Kornemann

Hagen, im Oktober 2023

Clubtraining

Mannschaften und Einzelspieler haben im Rahmen von offiziellen Clubtrainings Vorrang auf den Übungsflächen.
Die Spielleitung behält sich Änderungen des Wettspielplan vor. Alle Wettspielteilnehmer sind verpflichtet, sich rechtzeitig nach Einzelheiten wie Ausschreibung, Meldefristen und Startzeiten zu erkundigen. Maßgeblich ist ausschließlich die jeweils aushängende Wettspielausschreibung.

Ordnung für die Driving-Range und die Übungseinrichtungen im Märkischen Golf Club e.V. Hagen

Allgemein

  1. Das Betreten und die Benutzung der Driving-Range und anderer Übungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Märkischen Golf Club e.V. bzw. dessen Vorstandes für Personenschäden sowie Beschädigung, Verlust und/ oder Diebstahl von Eigentum ist ausgeschlossen.
  2. Achten Sie immer auf genügend Abstand zum nächsten Spieler.
  3. Sollten Sie Personen gefährden, warnen Sie diese unbedingt durch lautes Rufen von „Fore“.
  4. Außer für diese „Fore“-Rufe verhalten Sie sich auf dem gesamten Übungsgelände bitte ruhig.
  5. Das Pitchen ist im Bereich des Putting-Grüns nicht erlaubt.
  6. Das Spielen und Sammeln von Range-Bällen auf den Spielbahnen ist verboten. Ausnahme: Die Bälle werden von Bahn 1 oder Bahn 7 auf die Driving-Range zurück geschlagen.

Driving-Range

  1. Jeder Spieler ist für sich und seine Schläge selbst verantwortlich.
  2. Achten Sie darauf, dass Ihre Bälle ausschließlich auf der Driving-Range landen.
  3. Das Grün der Spielbahn 1 sowie Teile der Spielbahn 7 sind von den Range-Abschlägen nicht einsehbar. Auf gar keinen Fall dürfen Bälle in diese Bereiche geschlagen werden!
  4. Einmal auf der Driving-Range geschlagene Bälle dürfen nicht aufgesammelt werden.
  5. Es dürfen keine Range-Bälle für eine spätere Verwendung in der eigenen Golftasche oder anderweitig aufbewahrt werden.
  6. Die Range-Bälle sind Eigentum der Golfschule. Die Mitnahme ist Diebstahl !
  7. Bitte nutzen Sie zum Abschlag auf dem Rasen nur die mit Bändern gekennzeichneten Flächen.
  8. Bitte stellen Sie die Ballkörbe nach der Benutzung zurück.
  9. Die Driving-Range ist grundsätzlich geöffnet, aufgrund von Pflegearbeiten aber Donnerstags früher geschlossen und Freitags erst ab 09:00 Uhr wieder bespielbar. In begründeten Ausnahmen kann der Betreiber die Nutzung der Driving-Range jederzeit einschränken oder ganz untersagen.

Die Einhaltung dieser Regelungen wird durch den Vorstand und den Betreiber kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vorstand oder der Betreiber ein Rangeverbot aussprechen. Den Anweisungen der autorisierten Personen ist Folge zu leisten.

Der Vorstand

Hagen, im Juli 2021

Wettspielordnung (Rahmenausschreibung)

für alle Wettspiele des Märkischen Golf Club Hagen e.V. im Jahr 2024

1. Spielbedingungen

Jedes Wettspiel wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e. V. und den Platzregeln sowie der allgemeinen Spielordnung des Märkischen Golf Club e. V. gespielt. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
Die Verbandsordnungen können nach Abstimmung im Sekretariat eingesehen werden.

Die Platzregeln des Märkischen Golfclubs sind Bestandteil dieser Wettspielordnung.

2. Spieler mit Behinderung

Für Golfspieler mit Behinderung gelten die angepassten Regeln der R&A bzw. des DGV. 

3. Meldungen / Meldeschluss

Meldungen zu den Wettspielen können nur über das Internet bzw. durch Anmeldung im Sekretariat sowie ggf. durch Eintragung in die jeweils im/am Clubhaus aushängende/ausliegende Meldeliste erfolgen. Erforderlichenfalls wird eine Warteliste geführt. Kurzfristige Meldungen können durch die Spielleitung zugelassen werden.

Einzelheiten hierzu, zum Meldeschluss und zu eventuellen Meldebegrenzungen regelt die jeweilige Einzel- Wettspielausschreibung.

4. Abschläge

4.1 Der Golfplatz hat GELBE, BLAUE, ROTE und GRÜNE Abschläge.

4.2 Damen spielen in allen Wettbewerben von ROTEN Abschlägen.

4.3 Für Herren und männliche Jugendliche regelt die jeweilige Wettspielausschreibung, von welchem Abschlag gespielt wird. Nur wenn alle Teilnehmer eines Wettspiels von den BLAUEN Abschlägen starten, kann von hier die Bruttowertung bzw. der Sonderpreis Longest Drive gewonnen werden.

4.4 Abweichungen hiervon regelt ggf. die jeweilige Wettspielausschreibung.

5. Üben auf der Runde

Ein Spieler darf im Zählwettspiel keinen Übungsschlag auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs machen. Im Falle eines Übungsschlages auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs zieht sich der Spieler die Strafe von zwei Schlägen am nächsten Loch zu; im Falle des Verstoßes auf dem letzten Loch der Runde an diesem Loch.

6. Neue Löcher

Falls ein Wettspiel über 18 Löcher über mehr als einen Tag abgehalten werden muss, kann es notwendig sein, an jedem einzelnen Tag die Löcher neu zu stecken. Obwohl grundsätzlich alle Teilnehmer die gleichen Bedingungen vorfinden müssen, gibt die Leitlinie für die Spielleitung Pkt. 6b der Spielleitung ausnahmsweise die Möglichkeit, neue Löcher zu setzen.

7. Beförderung

Bei körperlichen Beeinträchtigungen, die das Absolvieren der Turnierrunde ohne Cart nicht erlauben, ist nach Absprache mit der Spielleitung die Benutzung eines motorgetriebenen Carts gestattet.

Ein Spieler hat keinen Anspruch auf die Benutzung oder alleinige Benutzung eines vereinseigenen Carts. Gehen mehr Wünsche nach Nutzung eines Carts ein als die vorgesehene Höchstzahl an Plätzen in den verfügbaren Carts, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Eingangs des Wunsches, bei Gleichheit das Los.

Im Einzelfall kann die Nutzung eines Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden.

Strafe für Verstoß gegen diese Regel: Disqualifikation für die Runde, in der der Verstoß begangen wurde.

8. Caddy

Grundsätzlich ist ein Caddy, außer bei Jugendwettspielen des LGV/DGV, zulässig. Eventuelle Abweichungen hiervon regelt die jeweilige Einzel-Wettspielausschreibung.

9. Spielgeschwindigkeit

Es wird erwartet, dass 18 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 4 Std. 15 min und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 4 Std. 45 min. absolviert werden. 9 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 2 Std. 15 min und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 2 Std. 30 min, normalerweise aber schneller.

Zur Spielbeschleunigung im Zählspiel wird erwartet, dass sich die Bewerber darauf verständigen, nach den Grundsätzen des „Ready Golf“ zu spielen.

Es gelten die Musterplatzregeln K-2, K-3, K-4 und K-5.

9.1 Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

Als ein Indiz für unangemessene Verzögerung bzw. langsames Spiel gemäß Regel 5.6 wird angesehen, wenn zu dem vorangehenden Spiel mehr als ein volles Loch frei ist. Ein weiteres Indiz ist die Überschreitung von vorgegebenen Pin-in-hole-Zeiten.

Im Zählspiel wird ein Verstoß mit einer Strafe gemäß Pkt. 8 der allgemeinen Spielordnung bestraft.

10. Sonderwertungen

Es gilt jeweils der erste Schlag auf der gekennzeichneten Spielbahn. Wird nicht von Bahn 1 gestartet, gilt die Sonderwertung auf den Spielbahnen, die auf der oberen Scorekartenhälfte notiert werden (z. B. Loch 3, nicht 12).

Nearest to the Pin:
Die Nearest to the Pinwertung gewinnt der- oder diejenige der/die am vorgegeben Loch den Ball am nächsten an das Loch geschlagen hat. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Gemessen wird der Abstand Lochkante – Ball.

Longest Drive:
Der Ball muss auf kurz gemähter Rasenfläche der zu spielenden Spielbahn liegen (Fairway oder kürzer).

11. Stechen

Im Lochwettspiel:
Endet ein Lochspiel gleich, so wird es Loch für Loch weitergespielt, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, wo das Lochspiel begann. Im Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabeschläge wie in der vorbeschriebenen Runde angerechnet.

Im Zählwettspiel:
Endet ein Zählspiel (Brutto oder Netto) gleich, so gewinnt die Bruttowertung der Spieler mit der höheren Stammvorgabe, die Nettowertung der Spieler mit der niedrigeren Stammvorgabe. Bei Gleichheit der Stammvorgaben entscheidet das Los.

12. Scorekarte

Startet ein Spieler auf einer anderen Spielbahn als auf der Bahn 1, so hat er seine benötigte Schlagzahl auf der Scorekarte in die Spalte einzutragen, die dieser Spielbahn zugeordnet ist. Erreicht der so gestartete Spieler auf der festgesetzten Runde nunmehr die Spielbahn 1 / 10, so hat er seine Aufschreibung auf der Scorekarte entsprechend der Spielbahn 10 einzutragen.

Diese Spielfolge ist analog auch auf die Austragung von Sonderwettbewerben, wie “Nearest-to-the-Pin” und “Longest Drive”anzuwenden.

Die klar und eindeutig lesbare Scorekarte eines Spielers muss umgehend nach Beendigung der Runde im Sekretariat abgegeben werden. Sie gilt als abgegeben, wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat.

13. Beendigung des Wettspiels

Das Wettspiel endet mit dem Abschluss der Siegerehrung.

14. Spielleitung

Die Spielleitung übernimmt der MGC e.V. Die Mitglieder der Spielleitung und etwaige Platzrichter werden vor Beginn des jeweiligen Wettspiels durch Aushang bekanntgegeben. Für registrierte Privatrunden besteht die Wettspielleitung aus dem Spielführer, dem Mitarbeiter des Sekretariates sowie dem stv. Spielführer.

15. Änderungsvorbehalte

Die Bestimmungen der Einzelausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Rahmenausschreibung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit; für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig. 

16. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten, wie in den Richtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V. beschrieben, einverstanden. Die Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Internet unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/marketing-betrieb/it-services/datenschutz.cfm#i1830 eingesehen werden.

Auf schriftlichen Wunsch an das Sekretariat des MGC e.V. hin kann der Name des Spielers in den Melde-, Start- und Ergebnislisten anonymisiert werden (N.N).

Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des MGC, z.B. auf der Homepage oder in Presseveröffentlichungen, veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.

Das Sekretariat ist berechtigt, per Brief, Fax, Mail oder SMS im Zusammenhang mit dem Turnier zu unterrichten.

Hagen, im Januar 2024

Für den Spielausschuss
Kai Kornemann